Sie wollen oder müssen Ihren Kleingarten aufgeben?
Eigentlich schade, oder?
Nun, der Verfahrensweg ist wie folgt:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Kündigungsformular bekommen Sie während unserer Sprechstunden von der Vorstandschaft. Nach Bewertung und Ermittlung des Ablösebetrages wird die gesamte Gartenparzelle im Aushang in den Schautafeln und online auf unserer Homepage unter "Freie Gärten" mit aufgenommen und an Bewerber neu vergeben.
Bitte beachten Sie, dass jeder Pächterwechsel über den Vorstand abgewickelt werden muss. Es ist nicht erlaubt, den Garten untereinander ohne Einwilligung der Vorstandschaft zu übergeben!
Übrigens: Selbst wenn Sie gekündigt haben, müssen Sie die Pacht und Mitgliedsgebühr weiterzahlen, bis ein neuer Pächter gefunden wird. Ebenso sind Sie weiterhin verpflichtet, die Parzelle zu pflegen!