Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Das Image vom Gartenzwergparadies trifft schon lange nicht mehr zu. Wer nur eine Wohnung besitzt, muss nicht automatisch auf einen Garten verzichten. Immer mehr werden Kleingärten als preisgünstiges Rückzugsgebiet aus den städtischen Betonwüsten gesehen. Kleingärten sollen der Erholung in der Natur dienen und nach dem Vorbild alter Bauerngärten den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen.
Hier ist "Bio" wirklich noch "Bio", wenn man sein eigenes unbehandeltes Obst und Gemüse erntet.
Doch bevor es an das Gärtnern geht, gibt es ein paar Punkte, die bereits vor Ihrer Suche beachtet werden sollten:
Die Lage
Der Schrebergarten sollte sich in der Nähe Ihres Wohnorts befinden und gut erreichbar sein. Denn wer einen weiten Weg zurücklegen muss, wird weniger Zeit im Schrebergarten und mehr Zeit auf dem Weg zum Kleingarten verbringen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Hauptwohnsitz im Umkreis von 8km unserer Kleingartenanlage liegen muss!
Rechte und Pflichten
In einem Schrebergarten gelten im Gegensatz zu einem Freizeitgrundstück bestimmte Rechte und Pflichten. Bitte informieren Sie sich dazu vorher in unserer Gartenordnung und Vereinssatzung.
Die kleingärtnerische Nutzung
Laut Bundeskleingartengesetz besagt die kleingärtnerische Nutzung, dass in einem Schrebergarten mindestens ein Drittel der Fläche für den Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf genutzt werden muss.
Arbeitsdienst
Der Kleingartenverein pflegt und unterhält die Gemeinschafts-Einrichtungen und Anlagen.
Kurz gesagt: Jeder muss ran.
Es werden von der Vorstandschaft jährlich Termine für den Arbeitsdienst festgelegt und einzelne Mitglieder dazu eingeladen. Wird der Arbeitsdienst unentschuldigt nicht erbracht, muss ein Ersatzbetrag bezahlt werden.
Ablöse und laufende Kosten
In den meisten Gärten steht eine Gartenlaube oder ein Geräteschuppen. Die Gartengeräte können oft vom Vorpächter mit übernommen werden. Für die Ermittlung des Ablösebetrages gelten für beide Seiten verbindlich die Bewertungsrichtlinien des Landesverbandes Bayerischer Kleingärtner e.V. durch geschulte Mitglieder des Vereins.
Der zu zahlende Ablösebetrag wird bei Übergabe des Kleingartens an den Pachtvorgänger fällig.
Neben dem Ablösebetrag fallen auch laufende Kosten an. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Mitgliedsbeitrag
- Pachtzins pro m2
- Wassergeld
- Laubenversicherung (auf Wunsch: Feuer, Einbruch, Diebstahl)
Das 1. Halbjahr wird im Mai, das 2. Halbjahr im November per Lastschrift eingezogen.